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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1993 - 22 A 142/93.A   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1993 - 22 A 142/93.A (https://dejure.org/1993,30494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.1993 - 22 A 142/93.A (https://dejure.org/1993,30494)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - 22 A 142/93.A (https://dejure.org/1993,30494)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Köln, 10.06.2005 - 18 K 4074/04

    Irak, Widerruf, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    Soweit darin und auch im übrigen in der Rechtsprechung zum damaligen Zeitpunkt die Frage, auf welchen Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen war, unterschiedlich beantwortet wurde und dabei auf die Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts zurückgegriffen wurde, ist diese Frage jedenfalls durch die Einführung des § 77 Abs. 1 S. 1 AsylVfG 1992 ausdrücklich dahingehend geklärt worden, dass es in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59/91 - a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 - 1 B 5/97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8; OVG NRW, Beschluss vom 05.02.1993 - 22 A 142/93.A - zitiert nach Juris; VG Darmstadt, Urteil vom 12.01.2005 - 1 E 1225/03.A (3).
  • VG Köln, 01.07.2005 - 18 K 7716/04

    Irak, Widerruf, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt, Gesetzesänderung,

    Soweit darin und auch im übrigen in der Rechtsprechung zum damaligen Zeitpunkt die Frage, auf welchen Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage abzustellen war, unterschiedlich beantwortet wurde und dabei auf die Grundsätze des intertemporalen Verwaltungsrechts zurückgegriffen wurde, ist diese Frage jedenfalls durch die Einführung des § 77 Abs. 1 S. 1 AsylVfG 1992 ausdrücklich dahingehend geklärt worden, dass es in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ankommt, vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992 - 9 C 59/91 - a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 - 1 B 5/97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8; OVG NRW, Beschluss vom 05.02.1993 - 22 A 142/93.A - zitiert nach Juris; VG Darmstadt, Urteil vom 12.01.2005 - 1 E 1225/03.A (3).
  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 12 UZ 292/93

    Streitgegenstand in asylrechtlichen Übergangsfällen/Altfällen: Berücksichtigung

    Zwar kann entgegen der vom OVG Nordrhein-Westfalen (05.02.1993 - 22 A 142/93.A -) zu einer ähnlichen Frage vertretenen Auffassung, es handele sich um eine sich auf auslaufendes Recht beziehende und deshalb nicht grundsätzlich klärungsbedürftige Frage, die grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der von den Klägern aufgeworfenen Frage nicht bereits mit einer derartigen Argumentation verneint werden.
  • VGH Hessen, 24.11.1993 - 13 TH 117/93

    Keine Anwendung von AsylVfG § 77 Abs 1 S 1 (F: 1993-07-27) auf nach AsylVfG §§

    Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (vgl. auch schon VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Dezember 1992 - A 13 S 2687/92 -, EZAR 631 Nr. 19 = VBlBW 1993, S. 191 = ESVGH 43, 155 (LS) = ZAR 1993, S. 42 (LS); anders noch der 12. Senat des Hess. VGH, Beschluß vom 29. Dezember 1992 - 12 UZ 2642/92 -, EZAR 631 Nr. 20, und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 5. Februar 1993 - 22 A 142/93.A -).
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